Die Verordnung tritt mit 7. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 23. Dezember 2020 außer Kraft – ausgenommen die Ausgangsregelung – diese tritt mit Ablauf des 16. Dezember 2020 außer Kraft!
Unter folgendem Link können Sie sich über die neuesten Infos/Klarstellungen/Erkenntnisse informieren:
