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Informationsveranstaltung „eBild-System und E-Commerce-Recht“

Wir dürfen Sie  herzlich zu unserer Informationsveranstaltung „eBild-System und E-Commerce-Recht“ am 16. Jänner 2020 einladen.

Veranstaltungsdetails:

Datum: 16.01.2020
Ort: WIFI St. Pölten, Mariazellerstraße 97, 3100 St. Pölten
Zeit: 16:30 Uhr

Kostenfrei für NÖ Berufsfotografen

 

 

Zum Inhalt:

eBild-System (Vortragender Dr. Dietmar Schreiner; Asgard Techology GmbH)

Die Freischaltung des Systems erfolgt bundesländerweise im Q1 beginnend mit 01.01.2020. Die genauen Termine dazu werden den Landesinnungen rechtzeitig bekanntgegeben. Mit diesem Datum stehen die elektronischen Passbilder auch allen österreichischen Behörden durch das österreichische Behördenverbundportal zur Verfügung. Für das eBild System wird keine spezielle Software benötigt, da es eine Web-Schnittstelle bietet. Zusätzlich bietet das eBild System eine Maschinenschnittstelle, die eine direkte Anbindung von Bildbearbeitungssoftware ausgewählter Dritthersteller ermöglicht.

Die Nutzung des eBild Systems durch Fotografen und Fotohändler unterliegt einem Pay-per-Use Modell. Dabei kommt zum Übermitteln eines elektronischen Passbildes an das System ein maschinell verarbeitbares Upload-Ticket zum Einsatz, welches vorweg erworben werden kann. Die Kosten dafür sind im Tool ersichtlich.

Es ist uns gelungen, den Entwickler des Systems, Dr. Dietmar Schreiner, für einen Vortrag zu gewinnen. Er wird das System im Detail vorstellen und auf Ihre konkreten Fragen eingehen.

E-Commerce-Recht (Vortragender RA Mag. Michael Aurednik)

Unter dem Begriff „E-Commerce“ versteht man den gesamten elektronischen Handelsverkehr. Seine rechtliche Grundlage findet dieser vorrangig in den Vorschriften des E-Commerce-Gesetzes (ECG), Fern- und Auswärtsgeschäft-Gesetz (FAGG), Mediengesetz (MedienG), der Gewerbeordnung (GewO) sowie des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und Unternehmensgesetzbuch (UGB). Der elektronische Handel umfasst sämtliche Prozessvorgänge zur Abwicklung von Ein- und Verkäufen von Waren und Dienstleistungen aller Art mithilfe elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel, insbesondere mittels eigener Website. Für ein reibungsloses und sicheres Zustandekommen der Geschäftsbeziehungen zwischen Anbieter und Abnehmer bedarf es des digitalen Datenaustausches. Diesbezüglich ist der Websitebetreiber zur Erteilung bestimmter Informationen im Impressum verpflichtet.
Die Verletzung der oben genannten Informationspflicht bzw. das Fehlen eines Impressums sowie die Veröffentlichung unrichtiger oder unvollständiger Angaben stellen eine Verwaltungsübertretung dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu € 20.000,00 bestraft wird. Unter Umständen können Schadenersatzansprüche nach dem UWG entstehen.

RA Mag. Aurednik informiert Sie über die rechtlichen Vorgaben und die notwendigen Schritte zum rechtssicheren elektronischen Geschäftsverkehr.

Lassen Sie sich die Chance, wichtiges Know-how aus erster Hand zu erhalten, nicht entgehen!

Anmeldungen sind noch bis 14.01.2020 möglich unter: fotografen@wknoe.at